Herzlich Willkommen!
Wir sind IHR DRUCKspezialist!
Jeder Druckauftrag erdordert neue individuelle Anforderungen: hier sind wir IHR zuverlässiger Partner.
Damit IHR Papier den richtigen Eindruck macht, gestalten, entwickeln und DRUCKEN wir IHR ganz spezielles Produkt.
Damit IHR Produkt auch die richtige Form bekommt, ist auch unsere Weiterverarbeitung (Falzen und Konfektioneren) empfehlenswert.
Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR):
die neue EU- Verpackungsordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) tritt ab 12. August 2026 in Kraft und bringt weitreichende Veränderungen und neue Anforderungen für Verpackungen und Lieferketten mit sich - von der technischen Dokumentation über Konformitätserklärungen bis hin zu umfangreichen Regelungen für Nachhaltigkeit und Recycling.
Wir als Partner für alle gängigen Druckerzeugnisse bis hin zur Verpackung können Sie bei allen relevanten Fragen zur PPWR beraten!
Als Druckdienstleister können wir Materialkombinationen transparent kommunizieren, zertifizierte Rohstoffe einsetzen und bei der Druckdaten-Aufbereitung auch auf regulatorische Anforderungen der PPWR eingehen.
Das bedeutet, dass wir für unsere Verpackungsmaterialien die entsprechenden Nachweise vorlegen können. Des Weiteren erfüllen unsere Materialien bereits heute die Anforderungen der Grenzwerte für Schwermetalle. Bei der Herstellung unserer Produkte fügen wir grundsätzlich keine PFAS-Chemikalien absichtlich zu.
Gerne produzieren wir für Sie Ihre Verpackungen:
Lieferant gemäß PPWR:
Ein „Lieferant“ ist jede natürliche oder juristische Person, welche Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert. Der Lieferant muss dem Erzeuger (Kund/in) alle notwendigen Material- und Produktionsinformationen zur Verfügung stellen. Für von uns selbst in Verkehr gebrachte Transportverpackungen werden wir diese Verantwortung übernehmen und entsprechende Erklärungen bereitstellen.
Erzeuger gemäß PPWR:
Ein „Erzeuger“ entwickelt oder beauftragt Verpackungen unter dem eigenen Namen / Marke. Der Erzeuger entscheidet über die Gestaltung der Verpackung und ist somit verantwortlich für Design, Materialwahl, die Kennzeichnung sowie die Konfirmitätsbewertungen und -erklärung der PPWR für die entsprechende Verpackung in der endgültigen Form.
Ausnahme:
Sind Sie im Sinne der EU- Verordnung Kleinstunternehmer (weniger als 10 Mitarbeiter/innen und weniger als 2 Mio € Umsatz/Bilanzsumme), treten wir als Erzeuger auf und erstellen die Konfirmitätserklärung. Da uns durch diesen Aufwand Kosten entstehen, müssen wir Ihnen diese in Rechnung stellen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass unser/e Kund/in kein Kleinstunternehmen ist, da wir über diese Informationen nicht verfügen. Eine Abweichung muss uns aktiv angezeigt werden.
Trotz des baldigen Inkrafttretens der PPWR gibt es noch eine Vielzahl an ungeklärten Detailregelungen und Umsetzungsfragen die noch nicht vollständig geregelt sind. Wir stehen im ständigen Austausch mit unseren Branchenverbänden.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

